Eingehende eMails mit dem Absender
Koenig Kollegen
koenig-kollegen@chello.pl und dem Text
Zitat:Abmahnung ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die
gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.
Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf Danach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
Weitere Informationen erteilt Ihnen:
www.healys.eu Creative Legal Solutions - Private. Commercial-Conveyancing
www.pcblitigation.com Lawyers specialising in commercial fraud and asset
recovery.
www.legaladvicebureau.com - UK personal injury claim specialists
Ihre Ratgeber in Europarecht
sind zumindest für den Webmaster einer privaten Website, lediglich als
Spam zu betrachten.
Also (und das gilt auch für die Inhaber einer kommerziellen Domain)
auf keinen Fall antworten.
Wer antwortet (und damit seine eMail-Adresse bestätigt), der läuft tatsächlich Gefahr, eine formelle Abmahnung zu erhalten.
Klarstellung:
Der Text dieses Beitrags gibt lediglich meine private Meinung wieder und ist von daher keinesfalls ein Ersatz für eine qualifizierte Beratung durch einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.